Ablauf & Kosten

Ablauf

Sie können gerne mit mir per Telefonanruf, SMS oder E-Mail in Kontakt treten. Falls ich nicht sofort erreichbar bin, hinterlassen Sie bitte Ihren Namen und Ihre Telefonnummer, und ich werde Sie zuverlässig zurückrufen. Zunächst werden wir einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch vereinbaren, wo wir die Möglichkeit haben einander kennen zu lernen. In diesem Gespräch besprechen wir Ihre Anliegen, um die wesentlichsten Möglichkeiten für weitere Diagnostik und Therapie zu erörtern, und die Rahmenbedingungen für kommende Sitzungen festzulegen. 

In der Regel hat sich ein Abstand von ein bis zwei Wochen zwischen den Treffen bewährt. Die Dauer der Beratung oder Therapie ist sehr individuell und variiert je nach Anliegen, psychischem Problem und Zielsetzung. Eine psychologische Beratung ist in der Regel kürzer als eine Therapie.

Kosten

Die Kosten für das Erstgespräch sowie für jede weitere Einheit (a 50 Minuten) betragen jeweils 110 Euro. Paarberatungen dauern in der Regel 90 Minuten und betragen 190 Euro.

Seit dem 1.1.2024 ist klinisch psychologische Behandlung (psychologische Therapie) in das allgemeine Sozialversicherungssgesetz aufgenommen worden. Liegt eine krankheitswertige psychische Störung vor (nach dem Diagnoseschema ICD 10) ist eine Teilrefundierung durch den jeweiligen Versicherungsträger möglich. Um den Kostenzuschuss zu erhalten, benötigen Sie eine Bestätigung über eine ärztliche Untersuchung (Hausarzt oder Facharzt) spätestens vor der zweiten klinisch psychologischen Behandlung. Über nähere Details dazu gebe ich Ihnen gerne Auskunft.

Absageregelung

Es kann vorkommen, dass Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können. Da jedoch speziell für Sie ein Termin reserviert wurde, bitte ich Sie, dies mindestens 24 Stunden im Voraus mitzuteilen, entweder telefonisch (auch auf der Mailbox), per SMS oder E-Mail. Andernfalls ist das Honorar für die entfallene Stunde leider zu bezahlen, ähnlich wie bei anderen Dienstleistungen auf Honorarbasis.

Verschwiegenheit

 Klinische PsychologInnen und GesundheitspsychologInnen unterliegen gemäß § 37 des Psychologengesetzes von 2013, BGBI. I Nr. 182/2013, der Verschwiegenheitspflicht. Diese erstreckt sich auf alle ihnen in Ausübung ihres Berufes oder beim Erwerb der fachlichen Kompetenz im Rahmen der Ausbildung anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse. Sie finden somit einen geschützten Raum für Ihre Anliegen.